Seit einem Jahr besteht auch in Deutschland die Winterreifenpflicht – dementsprechend haben die meisten Autofahrer inzwischen ihre Winterreifen montiert. Sind damit auch alle Vorschriften für die Reise in Wintersportziele wie Österreich, Italien, Schweiz und Frankreich erfüllt? Mitnichten: Wer sich bei der Winterausrüstung alleine an den in Deutschland geltenden Regeln orientiert, kann in den Nachbarländern böse Überraschungen erleben, stellen die Experten von TÜV SÜD fest.
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In einigen Nachbarländern, gilt eine strikte Winterreifenpflicht. Wer z. B. in Österreich vom 1. November bis zum 15. April bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert nicht nur ein hohes Bußgeld;
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In der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde bisher zwar eine “geeignete Bereifung” gefordert – was das genau bedeutete, war jedoch lange nicht geregelt. Da nicht eindeutig geklärt war, wann Winterreifen zwingend erforderlich sind, ließ sich aus dem bisher gültigen Passus kaum ableiten, wann eine Ordnungswidrigkeit vorlag, erklären ARAG Experten.
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In Deutschland müssen seit Ende des letzten Jahres bei Eis- und Schneeglätte geeignete Reifen montiert sein (Winterreifenpflicht), ansonsten droht ein Bußgeld und die Kaskoversicherung kann bei einem Unfall die Regulierung ganz oder teilweise verweigern. Damit wird aus der generellen Empfehlung, von O(ktober) bis O(stern) umzurüsten, im Auto-Winter 2011/2012 erstmals eine Notwendigkeit.
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Der ARCD empfiehlt, Autos bereits im Oktober auf Winterreifen umzurüsten. Wer den Reifenhändler erst aufsucht, wenn es kalt wird oder der erste Schnee fällt, muss mit Lieferengpässen rechnen. Auch wer Winterreifen besitzt, die älter als sechs Jahre sind oder die weniger als 4 mm Profiltiefe haben, sollte an eine Neuanschaffung denken.
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So um 4000 Jahre vor Christi wurde das Rad erfunden, aber keiner dachte an die Winterreifen.
Ob es an den doch sehr harmlosen Wintern in Mesopotanien lag, oder ob andere Gründe die Erfindung verhinderten, lässt die Geschichtsforschung weitgehend unbeantwortet.
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